LAVVIT-Italien-Anwälte: Forderungseinzug, Inkasso, Zwangsvollstreckung in Italien

LAVVIT-Anwälte sind spezialisiert auf Inkasso und Forderungseinzug in Italien gegenüber kleinen und großen Unternehmen. Denn Inkasso und Forderungseinzug funktionieren in Italien anders als in Deutschland. Schreiben von italienischen Inkasso-Unternehmen landen im Papierkorb. Italienische Schuldner wissen, dass Ihnen erst durch den Anwalt Gefahr droht.

In Italien ist es üblich, dass Schuldner Zahlungsziele von 90 oder 180 Tagen annehmen. Obwohl gesetzlich inzwischen 14 Tagen oder 30 Tage festgelegt worden sind. Eigentlich wissen die Schuldner, dass sie die Forderungen längst hätten begleichen müssen. Trotzdem versuchen viele Unternehmen ihre Liquidität durch Aufschub der Zahlungen zu erreichen.

Und obwohl die Rechtslage klar ist, reagieren die Mitarbeiter, leitende Angestellte oder Geschäftsführer vieler italienischer Unternehmern sauer, wenn deutsche Gläubiger einen knallharten Anwaltsbrief veranlassen, um offene Forderungen einzutreiben.

LAVVIT-Anwälte haben jahrelange Erfahrung im Inkasso und Forderungseinzug in Italien. Deshalb wissen wir, wie wir gegenüber italienischen Schuldnern agieren müssen. Inkasso in Italien verlangt, sehr freundlich und jovial auf die Schuldner zu zugehen, um gleichzeitig aber sehr deutlich zu machen, dass es über die Zahlung an sich keine Diskussion geben darf.

LAVVIT-Anwälte beginnen schriftlich die italienischen Schuldner auf die offene Forderung aufmerksam zu machen, um dann freundlich und bestimmt deutlich zu machen, dass LAVVIT-Anwälte nicht lockerlassen, bis die Forderung der deutschen Mandanten bezahlt ist. Wir setzten hier auf das persönliche Gespräch mit den Vertretern der Schuldner.

Und natürlich reagieren die Schuldner anders, wenn Sie einen Anruf einer unserer italienischen Anwälte erhalten, als wenn ein deutscher Anwalt am Apparat wäre. Plötzlich geht es auch um die Ehre. Und wo bisher gemauert wurde, finden LAVVIT-Anwälte eine Lösung, die eine sofortige Zahlung wie auch ein Ratenzahlungsvertrag sein kann.

Wir haken unnachgiebig nach, insbesondere wenn der auf unseren Druck geschlossene Anerkennungs- und Ratenzahlungsvertrag nicht eingehalten wird. Bei uneinsichtigen Schuldnern klagen wir Ihre Forderungen vor deutschen oder italienischen Gerichten ein. Auch den letzten Schritt, die Zwangsvollstreckung, betreiben wir hartnäckig. Angesichts der hohen Eigenheimquote in Italien vollstrecken wir gerne in die Immobilien der Schuldner. 

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