Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht

LAVVIT berät bei Testament und Nachlass in Deutschland

Der Tod ist auch rechtlich nicht das Ende: Schon vorher sollte die Vermögensnachfolge und der Nachlass des Verstorbenen geregelt werden. LAVVIT-Erbrechts-Anwälte helfen dabei: Bei der Abfassung des Testaments und im Erbfall bei der Durchsetzung des Erbes.

Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle – sondern allein der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland

Das deutsche Erbrecht gilt für alle Erbschafts­fälle, wenn der Verstorbene seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte. Die Staats­angehörigkeit spielt für das Erbrecht keine Rolle mehr, sondern allein der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland. Das deutsche Erbrecht gilt damit sowohl für Deutsche, EU-Bürger wie Italiener oder Franzosen als auch für Nicht-EU-Bürger wie Albaner oder Russen, vorausgesetzt sie lebten dauerhaft in Deutschland.

 

Damit ergeben sich auch für alle Italiener in Deutschland daher ganz neue Möglichkeiten ihren Nachlass zu regeln: Das deutsche Erbrecht gibt dem Erblasser vielmehr Rechte als das italienische Erbrecht. Der Nachlass kann durch einzelnes oder gemein­schaft­liches Testament, durch Erbvertrag oder Zuwendungen auf den Todesfall oder Vermächtnisse geregelt werden. Sie sind nicht mehr an die gesetzliche Erbfolge gebunden, und können etwa Kinder übergehen und direkt an die Enkelkinder vererben oder an die Lieblings-Nichte.

 

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